Finanzieller Spielraum und perfekt abgestimmte Komponenten: Mit dem BMW Komfort Leasing haben Sie es in der Hand. Denn Sie legen die Höhe der monatlichen Raten durch Vertragslaufzeit, jährliche Kilometerleistung und optionaler Leasing-Sonderzahlung selbst fest. Und nach Vertragsende haben Sie immer wieder die Möglichkeit sich für ein neues BMW Modell zu entscheiden.
DIE VORTEILE DES BMW KOMFORT LEASINGS AUF EINEN BLICK.
Individuell auf Sie abgestimmt, mit höchster Flexibilität und Freiheit. Sie werden schnell merken, dass der Weg zu Ihrem Wunsch-Fahrzeug gar nicht so umständlich ist. Mit Financial Services kommen Sie direkt ans Ziel. Sie haben die Wahl zwischen der Basis-Finanzierung oder der Ziel-Finanzierung.
Der Weg zur Freude am Fahren ist einfach, schnell und maßgeschneidert: Bei BMW Financial Services finden Sie ganz sicher die Finanzierungsoption, die perfekt zu Ihren Wünschen, Ihrer Situation und Ihren finanziellen Plänen passt.
Die Basisfinanzierung ist ein Ratenmodell ohne Abschlusszahlung. Die Höhe Ihrer monatlichen Rate können Sie dabei durch die Anzahlung sowie die Laufzeit beeinflussen.
Bei der Zielfinanzierung entscheiden Sie sich für eine Anzahlung sowie für eine Abschlussrate. Dies führt zu niedrigeren Raten und bringt Ihnen dadurch mehr finanzielle Freiheit.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.